Individuelle Beratung - zur Sicherung einer Existenzgründung im ersten Gründungsjahr |
Die Begleitung einer selbständigen Tätigkeit (Coaching) kann im ersten Jahr nach der Gründung zur Sicherung einer Existenz gefördert werden.
Voraussetzung ist, dass Teilnehmer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Überbrückungsgeld oder einen Existenzgründungszuschuss nach dem SGB III erhalten...
Beratungsinhalte können u.a. sein:
- SOLL / IST - Vergleich
- Erarbeitung der Stärken- / Schwächenprofile
- Erarbeitung möglicher Produkt-, Markt- und Wettbewerbsstrategien
- Benchmarking
- Umsetzung der strategischen Vorhaben in konkrete Maßnahmen u.a. Begleitung von Maßnahmen zur Außenpräsentation
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Akquise-Maßnahmen
- Kundenorientierung / Rhetorik / Kommunikation
- Finanzwirtschaftliche Beurteilung des strategischen Plans
- Erarbeitung von Maßnahmen der strategischen Kontrolle
- Netzwerke und Kooperationen
Die Beantragung erfolgt über die Agentur für Arbeit
Sie benötigen:
- Einen Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Begleitung einer selbständigen Tätigkeit nach § 2 ESF – Richtlinien,
- einen Kostenvoranschlag von der Coaching-Stelle,
- Erläuterungen zu den Themenfeldern / Inhalte
Sprechen Sie uns an!